Förderkulissen nutzen
Ein Bereich, in dem unsere Mitarbeiter besonders qualifiziert sind, ist der Durchblick bei den zahlreichen Förderprogrammen in Stadt, Region, Freistaat und Bund. Hier finden Sie eine stichpunktartige Zusammenfassung der Angebote.
Förderung während des Medizinstudiums
Höhe der Förderung: 500 Euro pro Monat
Frühester Förderbeginn: 1. Hochschulsemester
Förderdauer: max. 60 Monate
Und es wird noch besser …
… ab dem 3. Studienjahr kann, zusätzlich zum Stipendiatenprogramm des Landkreises Coburg, die Förderung des Freistaates Bayern in Höhe von 600 Euro in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen:
- Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin am Weiterbildungsverbund Coburg
- 2 jährige Tätigkeit als Hausarzt im Landkreis Coburg
Mehr unter: Gesundheitsregionplus Coburg
Voraussetzungen:
- Medizinstudium an der Medical School
Höhe der Förderung: 600 Euro pro Monat
Frühester Förderbeginn: nach bestandenem Physikum
Förderdauer: max. 48 Monate
Voraussetzungen:
- Studium der Humanmedizin an deutscher Hochschule
- Facharztweiterbildung im ländlichen Raum
- 5 jährige ärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum
Mehr unter: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Höhe der Förderung: 399 Euro im Monat
zusätzlich: kostenlose Unterkunft im Wohnheim oder alternativ Wohnpauschale in Höhe von 52 Euro pro Monat, wenn Sie in erreichbarer Nähe eine eigene Wohnung haben oder bei Ihren Eltern wohnen
Mehr unter: REGIOMED-KLINIKEN GmbH
Höhe der Förderung: bis zu 600 Euro
Voraussetzungen:
- Antragsteller ist Studierender an einer deutschen Medizinischen Fakultät
- Famulatur in einer Hausarztpraxis im ländlichen Raum Bayerns
- Lehrpraxis bzw. ausbildender Hausarzt ist Mitglied im Bayerischen Hausärzteverband
Mehr unter: Bayerischer Hausärzteverband
Höhe der Förderung für den Landkreis Coburg: 600 Euro plus 150 Euro Entfernungszuschlag
Voraussetzung:
- Studium der Humanmedizin an deutscher Hochschule
- Famulatur (mind. 30 Tage) in Haus- oder Facharztpraxis auf dem Land (Hausarztpraxis in Ort mit <20.000 EW; Facharztpraxis in Ort mit <40.000 EW)
Hinweis: Pro Regierungsbezirk werden 25 Famulaturen je Semester gefördert
Mehr unter: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Höhe der Förderung : 399 Euro im Monat
zusätzlich: kostenlose Unterkunft im Wohnheim oder alternativ Wohnpauschale in Höhe von 52 Euro pro Monat
Mehr unter: REGIOMED-KLINIKEN GmbH
Höhe der Förderung: bis zu 600 Euro pro Monat
Mehr unter: Bayerischer Hausärzteverband
Höhe der Förderung: Fahrt- und Wohnkostenzuschüsse in Höhe von max. 100 Euro pro Monat
Voraussetzungen:
- Einschreibung an einer medizinischen Fakultät in Deutschland
- Ableistung des Praktischen Jahres in einer Stadt oder Gemeinde mit weniger als 10.000 Einwohnern
- Nachweisliche Entstehung von Fahrt- oder Wohnkosten aufgrund der Ableistung des Praktischen Jahres
Mehr unter: Stiftung Perspektive Hausarzt
Förderung während der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin
Höhe der Förderung: Gehaltszuschuss für Weiterbildungsassistenten in Vollzeit von max. 5.250 Euro pro Monat
Hinweis: Beantragung der Fördergelder durch weiterbildende Praxen
Mehr unter: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Niederlassungsförderung von Ärztinnen und Ärzten in ländlichen Gegenden
Höhe der Förderung:
Bis zu 60.000 € bei Niederlassung als zugelassener Hausarzt.
Bis zu 15.000 € bei Filialbildung.
Voraussetzung:
- Aufrechterhaltung der Niederlassung bzw. Filialbildung für mindestens 60 Monate und tatsächliche Ausübung der ärztlichen Tätigkeit vor Ort in diesem Zeitraum (im Falle der Filialbildung: Tätgikeit in der Filialpraxis in einem zeitlichen Umfang von mindestens zehn beziehungsweise (bei fachgebietsidentischer Anstellung) 20 Sprechstunden pro Woche).
- Zeitpunkt der Niederlassung bzw. Filialbildung nicht vor Bewilligung der Förderung
Mehr unter: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Hinweis:
Ergänzend ist eine Niederlassungsförderung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege in Höhe von bis zu 20.000 € bei Niederlasssung als zugelassener Hausarzt bzw. bis zu 5.000 € bei Filialbildung in Gemeinden < 20.000 Einwohnern möglich. Für nähere Informationen hierzu wenden Sie sich gerne an Ihre persönliche Wegbereiterin.
Höhe der Förderung:
Bis zu 60.000 € bei Niederlassung / Gründung eines MVZs in Gemeinden < 20.000 Einwohnern (Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten bis zu 20.000 € in Gemeinden < 40.000 Einwohnern).
Bis zu 15.000 € bei Filialbildung in Gemeinden < 20.000 Einwohnern (Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten bis zu 5.000 € in Gemeinden < 40.000 Einwohnern).
Voraussetzung:
- Übereinstimmung der Niederlassung bzw. Filialbildung mit der ärztlichen Bedarfsplanung und Vorliegen der zulassungsrechtlichen Entscheidung
- Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit (Stichtag) ist erfolgt und der Antrag auf Gewährung der Landarztprämie wurde spätestens innerhalb von sechs Monaten ab Stichtag eingereicht
- Aufrechterhaltung der ärztlichen Tätigkeit für mindestens 60 Monate ab dem Stichtag am Praxissitz und tatsächliche Ausübung der ärztlichen Tätigkeit im beantragten Umfang am im Antrag genannten Praxissitz
Mehr unter: Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Weitere Möglichkeiten der Förderung/Unterstützung
Inhalt:
Gefördert werden die Umsetzung von innovativen Konzepten zum Erhalt und zur Verbesserung der medizinischen Versorgung sowie die begleitende Evaluation der Konzepte. Die Umsetzung umfasst Entwicklungstätigkeiten und die Erprobung dieser innovativen Konzepte. Der Hauptgegenstand der Konzepte muss einen Bezug zur vertragsärztlichen Versorgung haben. Die innovativen Konzepte müssen zudem hinreichend Potenzial aufweisen, um dauerhaft in die Versorgung (kollektiv- oder selektivvertragliche Versorgung) und/oder in die Pflege aufgenommen zu werden.
Schwerpunkte dieser Förderung sind insbesondere Projekte zum Erhalt und zur Verbesserung:
- der vertragsärztlichen Versorgung im ländlichen Raum einschließlich der Delegation von Leistungen an Gesundheitsfachberufe;
- der vertragsärztlichen Versorgung durch innovative Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf;
- der interdisziplinären/sektorübergreifenden Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und anderen medizinischen sowie pflegerischen Leistungserbringer oder
- der qualitativ hochwertigen Patientenversorgung und Versorgungsstruktur durch Nutzen digitaler Medien.
Antragsberechtigte:
Zuwendungsempfänger können alle natürlichen und juristischen Personen sein, die rechtsfähig und geschäftsfähig sind. Das EU-Beihilferecht mit seinen De-minimis-Verordnungen und seinem DAWI-Freistellungsbeschluss in der jeweils geltenden Fassung sind zu beachten.
Höhe der Zuwendung:
bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 500.000 Euro
- Mind. 30% Eigenanteil
- Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens 25.000 € betragen (Hinweis: förderfähig sind nur Ausgaben, die nicht durch die standardmäßige Regelversorgung gedeckt sind)
Förderdauer: max. 3 Jahre
Mehr unter: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Inhalt: Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns stellt jedem neuen Mitglied kostenfrei einen erfahrenen Berater zur Starterberatung zu Seite.
Mehr unter: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Inhalt: Im Rahmen des Starterpaketes der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns erhalten Sie wesentliche Informationen und Unterlagen, die Sie für die Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung benötigen.
Mehr unter: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Inhalt: Im Rahmen der Präsenzberatung erhalten Sie Hilfestellungen rund um die Themen Praxisführung, Praxisübergabe, und viele weitere.
Ihre Ansprechpartnerinnen für Oberfranken sind:
- Michaela Hofmann
- Iris Püttmann
- Vivica Geringer
Mehr unter: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns