Als Arzt nach Coburg
So könnte Ihre Ausbildung im Coburger Land aussehen:
Für Schüler und Studierende
Für Medizinstudenten mit dem Wunsch Hausarzt zu werden und, die sich bereit erklären, im Landkreis Coburg Landarzt zu werden, bietet der Landkreis Coburg ein Stipendiatenprogramm an.
Mehr unter: Stipendiatenprogramm des Landkreises Coburg
Das Blockpraktikum bietet Medizinstudierenden die Möglichkeit, spezialisierte medizinische Fertigkeiten praktisch anzuwenden. In den Lehrpraxen des Coburger Landes arbeiten Studierende dirket mit erfahrenen Fachärzten zusammen, um diagnostische und therapeutische Verfahren durchzuführen.
Frleben Sie in umfassendes, praxisnahmes medizinisches Training in einer dynamischen und lehrreichen Umgebung im Coburger Land.
Hier finden Sie mehr zu den Fördermöglichkeiten während des Medizinstudiums.
Um sich als Arzt niederlassen zu können, ist naturgemäß ein Studienabschluss im Fachbereich Humanmedizin erforderlich. Eine besonders spannende Möglichkeit, Ihr Medizinstudium zu absolvieren, bietet die Medical School Regiomed der REGIOMED-Kliniken GmbH.
Mehr unter: Medizin studieren in der Region Coburg
Das praktische Jahr (PJ) bildet den Abschluss des Medizinstudiums und ist eine entscheidende Phase, in der Studierende der Medizin ihre theoretisch erworbene Kenntnisse in die Praxis umsetzen. Zu den Aufgaben zählen Patientenaufnahme, Anamnese, körperliche Untersuchungen sowie medizinische Tätigkeiten wie Blutabnahme und das Legen von Nadeln.
Starten Sie Ihr praktisches Jahr in einer Lehrpraxis Coburgs und erleben Sie eine umfassende, praxisnahe medizinische Ausbildung in einer unterstützenden und dynamischen Umgebung.
Die Stadt und der Landkreis Coburg bieten vielfältige Möglichkeiten für Ihre Niederlassung in der Region. Von der Eröffnung einer eigenen Praxis bis hin zur Anstellung in einer Gemeinschaftspraxis, o.ä. ist hier alles möglich.
Für Ärzte
Der Weiterbildungsverbund Allgemeinmedizin gehört zu den „Flaggschiffen“ der Gesundheitsregionplus. Hier bieten wir Studienabsolventen mit dem Ziel, Hausarzt zu werden, eine strukturierte Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin an. Diese findet sowohl im Klinikum Coburg als auch in Arztpraxen in der Region statt.
Alle erforderlichen Weiterbildungsabschnitte werden hier aus einer Hand angeboten und Ihren Zielen entsprechend von vornherein festgelegt. Die Ausbildung umfasst 5 Jahre, wobei 3 Jahre im Klinikum Coburg stattfinden. Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Innere Medizin mit ihren Fachabteilungen Allgemeinmedizin, Gastroenterologie, Kardiologie, Nephrologie, Endokrinologie und Onkologie kennenzulernen sowie auch intensivmedizinische, chirurgische, neurologische, urologische, gynäkologische, anästhesiologische, strahlen-therapeutische und pädiatrische Inhalte zu erlernen. Die Möglichkeit einer Promotion ist im Weiterbildungsverbund ebenfalls gegeben.
Im Anschluss an die klinische Weiterbildung erfolgt der Wechsel für 24 Monate in eine Hausarztpraxis in unserer Region. Das Rotationskonzept ist im Vorfeld individuell anpassbar und erfolgt in den klinischen Fächern entsprechend den laut Weiterbildungsverordnung geforderten Zeiten. Eine volle Weiterbildungsermächtigung liegt vor.
Die Vorteile sind, neben der hohen Qualität der Weiterbildung, eine feste Vergütung während der gesamten Zeit, die räumliche Nähe der Stationen, die einen Wohnortwechsel überflüssig machen, sowie die Tatsache, dass die auszubildenden Ärzte dank der engen Vernetzung mit dem Hausarztverein intensive Kontakte knüpfen, die in eine Praxisübernahme oder Partnerschaft münden können.
Im Weiterbildungsverbund haben wir an alles gedacht: Da Ärzte in dieser Lebensphase häufig schon kleine Kinder haben, hat der Weiterbildungsverbund eine hauseigene Krippe/Kita, in denen Kinder von 0 bis 6 Jahren von 06:30 – 21:45 Uhr durchgehend betreut werden können. Auch besteht die Möglichkeit, die Weiterbildung teilweise oder vollständig in Teilzeit durchzuführen.
Während der gesamten Zeit steht den auszubildenden Ärzten ein Mentor zur Verfügung, der bei der Organisation der Weiterbildung wertvolle Ratschläge und persönliche Erfahrung zur Verfügung stellt. Die Unterstützung der Gesundheitsregionplus durch den COACH-Service steht selbstverständlich auch allen Teilnehmern der Weiterbildung zur Verfügung. Während der gesamten Weiterbildungszeit haben Sie Planungssicherheit und nach Beendigung sehr gute Chancen für genau die Form der Berufsausübung, die Sie anstreben.
Sie haben Ihre Weiterbildung schon begonnen? Ein Wechsel in den Verbund ist dennoch jederzeit möglich. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung!
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Sie überlegen, eine eigene Praxis zu eröffnen? In der Region Coburg finden Sie hierzu optimale Rahmenbedingungen, denn momentan ist unser Planungsbereich offen und es gibt freie Arztsitze.
Im Rahmen unseres COACH-Services helfen wir Ihnen gerne bei der Suche nach einem geeigneten Standort und unterstützen Sie auf Ihrem Weg ins Coburger Land, wo auch immer es uns möglich ist.
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Sie möchten ein bestehende Praxis übernehmen?
Dann schauen Sie auf unserer Praxisbörse vorbei. Dort veröffentlichen wir aktuelle Angebote zur Übernahme von Arztpraxen in der Region.
Noch nicht das Richtige dabei? Wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner vor Ort. Gemeinsam finden wir eine adäquate Niederlassungsmöglichkeit für Sie.
Mehr unter: Praxisübernahme in der Region Coburg
Sie möchten gerne im Team arbeiten und sich als Arzt in der Region Coburg anstellen lassen?
Im offenen Planungsbereich, wie der Region Coburg, kann die Anstellung in fachgleicher oder fachübergreifender Weise sowohl in einer Einzelpraxis, einer Gemeinschaftspraxis oder auch in einem medizinischen Versorgungszentrum erfolgen.
Wenden Sie sich gerne an uns. Wir beraten Sie gerne individuell und vertraulich zu Ihren beruflichen Perspektiven im Coburger Land.
Sie sind noch nicht sicher, wie Ihr Weg als Arzt nach Coburg aussehen soll? Hier können Sie sich vorab über Ihre beruflichen Möglichkeiten in der Region informieren. Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Die Einzelpraxis ist der Klassiker unter den Niederlassungsmöglichkeiten. Ein großer Vorteil der Einzelpraxis ist die wirtschaftliche Unabhängigkeit. Die Wahl des Leistungsspektrums, die Sprechzeiten, die Wochenend- und Nachtdienste sowie der Mitarbeiter bleiben bei diesem Modell stets in eigener Hand.
Dieser Weg der Unabhängigkeit muss jedoch nicht Einzelkampf bedeuten: Der Zusammenschluss in einem Praxisnetz mit anderen eigenständigen Ärzten birgt die Chance zu einer besseren Versorgung der Patienten, beispielsweise durch abgestimmte Behandlungskonzepte, optimierte Kommunikation und gemeinsame Qualitätsstandards. Die Mitgliedschaft in einem Praxisnetz bietet dem Praxisinhaber zudem die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches mit Kollegen.
Die Gemeinschaftspraxis unterscheidet sich von einer Praxisgemeinschaft durch die gemeinsame Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. Die beteiligten Ärzte bilden hier nicht nur eine organisatorische, sondern auch eine wirtschaftliche Einheit. Aus diesem Grund ist eine Gemeinschaftspraxis häufig bei (Ehe-)Partnern beliebt, die ohnehin gemeinsam wirtschaften. Eine rechtliche Obergrenze für die Anzahl der teilnehmenden Mediziner besteht nicht, jedoch bedarf diese „Berufsausübungsgemeinschaft“ (BAG) der Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung. Die teilnehmenden Mediziner haben bei diesem Modell einen gemeinsamen Patientenstamm, den sie auch gemeinsam behandeln. Die Aufteilung der Einnahmen nach erfolgter Abrechnung regeln die Teilnehmer unter sich. Zu beachten ist bei dieser Niederlassungsoption, dass die Teilhaber im betriebswirtschaftlichen und medizinischen Rahmen voll für einander haften, weshalb bei dieser Form der rechtlichen Bindung unbedingt anwaltliche Beratung gesucht werden sollte.
Das Jobsharing ist ebenfalls eine spezielle Form der Gemeinschaftspraxis im selben Fachbereich. Hierbei wird der Versorgungsauftrag einer Praxis auf mehrere Schultern verteilt, ohne dass der Leistungsumfang nennenswert ausgeweitet werden darf. Diese Form der Partnerschaft wird in der Regel dann eingegangen, wenn der Planungsbereich für Neuzulassungen gesperrt ist, der Praxisinhaber „kürzer treten“ möchte, oder der neue Kollege eine Vollzeitbeschäftigung auch mittelfristig nicht anstrebt. Direkte Investitionen fallen für den „Jobsharer“ nicht an, da er auf eine bereits vorhandene, funktionierende Praxisinfrastruktur zurückgreifen kann.
Diese Form der Zusammenarbeit ist von der Zustimmung des Zulassungsausschusses abhängig, der sowohl dem Juniorpartner eine beschränkte Zulassung erteilen, als auch die Genehmigung zu dieser Kooperation geben muss.
Die Praxisgemeinschaft ist eine Kooperation von zwei oder mehreren Vertragsärzten der gleichen (seltener: unterschiedlicher) Fachrichtungen. Hierbei bleibt die wirtschaftliche Eigenständigkeit der Ärzte voll erhalten, genau wie die Festlegung des Arbeitsschwerpunktes. Es besteht ein eigener Patientenstamm. Die Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns erfolgt jeweils getrennt. Es gibt jedoch besondere Synergieeffekte bei Räumlichkeiten, Personal und Gerätschaften, die gemeinsam angeschafft und genutzt werden können. Bei gleicher Fachrichtung besteht zudem eine einfache Vertretungsmöglichkeit für die kooperierenden Mediziner. Der fachliche Austausch ist bei diesem Modell quasi „mit eingebaut“. Es ist keine besondere Genehmigung des Zulassungsausschusses zum Zusammenschluss erforderlich.
Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) stellt eine besondere Form der Gemeinschaftspraxis dar. Die Patientenversorgung wird durch fachgleiche oder fachübergreifende Behandlung der teilnehmenden Mediziner an einem Ort gesichert. Bei fachgleicher Zusammensetzung der tätigen Ärzte bietet sich der Vorteil einer schnell und unkompliziert einzurichtenden Vertretung bei Krankheit und Urlaub. Auch sind die Arbeitszeiten hier in der Regel vorhersehbarer und es findet durch gemeinsame Ressourcennutzung eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben statt. Ein MVZ existiert in zwei verschiedenen Ausprägungen, der Freiberufler-Variante und der Angestellten-Variante. Bei der Freiberufler-Variante ruht die persönliche Zulassung und wird von der Zulassung des MVZs überlagert. Nach Beendigung der Tätigkeit im MVZ kann sie problemlos wieder aktiviert werden. Bei der Angestellten-Variante beziehen so beschäftigte Ärzte ein festes Gehalt, auch wenn sie weiterhin eigenverantwortlich medizinisch arbeiten. In jedem Fall ist jedoch das medizinische Versorgungszentrum als juristische Person Inhaber der Zulassung.
Eine Zwischenlösung stellt die Teilzulassung dar. Es handelt sich hierbei um eine Mischung aus Selbständigkeit und/oder Anstellung, wobei der Arbeitgeber eine Einzelpraxis, ein MVZ oder ein Krankenhaus sein kann. Teilzeit ist hier möglich und wird meistens auch praktiziert. Unabhängig von der Anstellung muss eine Tätigkeit in eigener Praxis von mindestens 10 Wochenstunden erfolgen. Die Umwandlung von einer Teil- in eine Vollzulassung ist in einem offenen Planungsbereich, wie dem unseren, prinzipiell möglich. Die individuelle Abstimmung erfolgt mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.